Einladung
Einladung zur außerordentliche Mitgliederversammlung wegen wichtigem Grund (Verabschiedung der überarbeiteten Satzung)
Die Dachgesellschaft „Clown“ e. V. lädt zur virtuellen außerordentlichen Mitgliederversammlung am Mittwoch, 14.04.2021 um 19:00 Uhr ein.
Nach Artikel 2, §5 des Covid-19-Abmilderungsgesetzes vom 27. März 2020 ermöglicht der Gesetzgeber auch ohne Ermächtigungen in der Satzung oder Geschäftsordnung Mitgliederversammlungen bis zum 31. Dezember 2021 ohne physische Präsenz (virtuell) zu veranstalten.
Die Zugangsdaten zur virtuellen außerordentlichen Mitgliederversammlung geht den Mitgliedern satzungsgemäß in einer gesonderten E-Mail und/oder Whatsapp zu.
Anträge auf Ergänzungen der Tagesordnung müssen bis eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
TOP 1
Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
TOP 2
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung sowie Verabschiedung der überarbeiteten Satzung
Die Dachgesellschaft „Clown“ e. V. konnte Aufgrund festgestellter Mängel bei der ursprünglichen Satzung durch das Finanzamt Wittlich und das Amtsgericht Wittlich nicht als gemeinnütziger Verein in das Vereinsregister eingetragen werden.
Die vorgenommenen Änderungen der nun vorliegenden Satzung sollen die Eintragung als gemeinnütziger Verein ermöglichen.
TOP 3
Anträge
TOP 4
Verschiedenes
Anträge auf Ergänzungen der Tagesordnung müssen bis eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden, damit der Vorstand sie noch auf die Tagesordnung setzen kann (§ 13 Abs. 2 der Satzung).
Um zahlreiches und pünktliches „Erscheinen“ wird gebeten.